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Herausforderung Hygiene

austro dent will Sie bestmöglich bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zur sachgerechten Aufbereitung von Medizinprodukten in Ihrer Praxis voranbringen. Wir stellen die richtigen Werkzeuge bereit und liefern aktive Unterstützung um:

  • Praxisnahe und schnell umsetzbare Lösungen zu schaffen – für effizientere Praxisabläufe mittels INOXKONZEPT®.
  • Mittels Hygieneplan und Hygiene A-Z von austro dent bestehende Strukturen zu verbessern. 
  • Praxispersonal durch Schulungen, Unterweisungen und Seminare kompetent weiterzuentwickeln. 

 

Hygienekreislauf

Wie der perfekte Hygienekreislauf funktioniert,

erläutern wir in folgender Step-by-step-Anleitung:

1. Bereitstellung

Die Bereitstellung von ausreichend Instrumenten, vom 01-Untersuchungsbesteck, über Hand- und Winkelstücke bis zur Turbine, unterliegt folgenden Faktoren: 

  • Definierte Zeitblöcke, in denen die Aufbereitung stattfinden kann
  • Geschultes Fachpersonal
  • Entsprechende Schutzausrüstung
  • Erforderliche Hygiene-Geräte
  • Separater Aufbereitungsraum
2. Behandlung
  • Alle Entnahmestellen der Behandlungseinheiten sollten für 2 Minuten vor Arbeitsbeginn und jeweils 20 Sekunden nach jeder Benutzung gespült werden. 
  • Die Reinigung und Desinfektion von Abformungen und zahntechnischen Werkstücken für das Labor erfolgt in einem geschlossenen Wannensystem mittels Tauchverfahren. 
  • Die Lagerung von kontaminierten Instrumenten kann in Wannen, nass oder trocken, innerhalb des Behandlungszimmers, dem Aufbereitungsraum oder im RDG vorgenommen werden. 
  • Die Instrumentenwannen sind mit Etiketten zu kennzeichnen. Es wird das Produkt, die Charge, die Person und die Standzeit dokumentiert. 
3. Vorbereitung der Aufbereitung
  • Nur die Reinigung bewirkt, Rückstände aus der vorherigen Behandlung zu entfernen. Desinfektion und Sterilisation führen zwar potenziell zur Inaktivierung von Krankheitserregern, gehen aber mit einer Fixierung bis dahin nicht entfernter Verschmutzungen einher. 
  • Bei der Auswahl der Verfahren sind die Risikobewertung und Einstufung der Instrumente sowie die Herstellerangaben zu beachten.
  • Als Schutzausrüstung bei der Aufbereitung von Instrumenten im unreinen Bereich sind zu tragen: Schutzbrille mit Flankenschutz, Einmal-Mund-Nasenschutz, flüssigkeitsdichte und bedingt stichfeste Handschuhe und eine flüssigkeitsdichte, bedingt stichfeste Arbeitsschutzschürze, länderspezifisch darunter ein Einmalkittel mit langen Ärmeln und Abschlussbündchen. 
4. Transport
  • Der Transport der Instrumente zum Ort der Aufbereitung ist zügig, kontaminationsgeschützt und sicher vor Verletzungen sowie mechanischen Beschädigungen durchzuführen.
  • Bei der Trockenlagerung in Instrumentenwannen sind lange Wartezeiten bis zur Aufbereitung wegen der Korrosionsgefahr und Reinigbarkeit zu vermeiden. 
  • Der maximale Zeitraum bis zur Aufbereitung ist schriftlich festzulegen.
  • Die Transportsysteme müssen aufbereitungsfähig sein.
  • Um Beschädigungen bei feinen und empfindlichen Medizinprodukten zu vermeiden, sind entsprechende Behältnisse mit Fixiermöglichkeiten und Haltevorrichtungen zu verwenden.
5. Abfallentsorgung
  • Je nach gefahrenrelevanten Eigenschaften des Abfalls ist eine Zuordnung zu einem Abfallschlüssel erforderlich.
  • Die Entsorgung von spitzen, scharfen oder zerbrechlichen Gegenständen sind in verschlossenen, stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen wie Mediboxen vorzunehmen.
  • Abfälle wie Röntgenchemikalien, Zähne mit Amalgamresten oder Abscheidegut aus Amalgamabscheidern, deren Entsorgung mit behördlichen Auflagen verbunden ist, sind in fest verschlossenen Behältern, nach Herstellerangaben an Recyclingfirmen oder Entsorgungsfachbetriebe abzugeben.
  • Die Maßnahmen zur Abfallentsorgung sind in einem Hygieneplan und in gesonderten Arbeitsanweisungen festzulegen.
  • Der Praxisbetreiber haftet bis zur endgültigen Entsorgung von problematischen Abfällen. Deshalb sind die Nachweisdokumente zwingend aufzubewahren.
     
6. Vorbereitung (Zerlegen, Vorreinigen, Ultraschall)
  • Grundsätzlich müssen alle äußeren und inneren Oberflächen für die eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel zugänglich sein.
  • Zur Vorbereitung müssen die Medizinprodukte so weit wie möglich zerlegt und demontiert werden. Es werden die Gelenke geöffnet und Hohlräume/Lumina zugänglich gemacht, dabei sind die Angaben zur Aufbereitung des Herstellers zu berücksichtigen.
  • Empfindliche Instrumente können im Ultraschallbad schonend und gründlich gereinigt werden. Voraussetzung ist die Ultraschalltauglichkeit des Desinfektionsmittels und dass der Hersteller des Medizinproduktes eine Ultraschallreinigung erlaubt. 
  • Nach der Behandlung im Ultraschallbad werden die Medizinprodukte im Siebeinsatz unter fließendem kalten Wasser abgespült, ggf. mit einer Nylonbürste nachgereinigt.
  • Die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Ultraschallbads nach Herstellerangaben ist regelmäßig zu überprüfen und das Ergebnis ist in Papierform, oder EDV-Format zu dokumentieren.
7. Reinigung und Desinfektion
  • Die bis zu Kritisch A-Medizinprodukte sind bevorzugt maschinell aufzubereiten. Kritisch B-Medizinprodukte sind grundsätzlich maschinell aufzubereiten. 
  • Ein Thermodesinfektor/RDG muss vor Inbetriebnahme die Voraussetzungen und technischen Anforderungen erfüllen. 
  • Wie bei der manuellen, ist auch bei der maschinellen Reinigung die Wirksamkeit der Reinigungs- und Desinfektionsleistung der Geräte zu belegen. Das Ergebnis der Routineprüfung ist in Papierform oder digital zu dokumentieren. 
  • Spülanschlüsse für Hohlkörperinstrumente (ZEG-Spitzen, Hand- und Winkelstücke/Turbinen) sind dringend zu empfehlen. 
8. Kontrolle auf Unversehrtheit und Sauberkeit
  • Für die visuelle Beurteilung und Kontrolle ist eine Lichtlupe und ausreichende Umgebungshelligkeit erforderlich. 
  • Die Instrumente, insbesondere deren Innenflächen, Maulriefungen und Gelenke, sind zu kontrollieren auf:
    • Sauberkeit
    • Korrosion/Rost
    • Spannungsrissen
    • Verformungen
    • Brüche
  • Sind bei einem Medizinprodukt Rückstände erkennbar und sind diese durch eine erneute Reinigung ebenfalls nicht entfernbar, ist das Instrument aus dem Umlauf zu nehmen. Die Mängel sind zu dokumentieren, die Ursachen dafür zu identifizieren und zu beseitigen.
9. Pflege und Wartung
  • Für die Ölung dürfen ausschließlich für das jeweilige Sterilisationsverfahren geeignete, medizinisch geprüfte Pflegemittel verwendet werden. Diese müssen dampfsterilisationsfähig und dampfdurchlässig sein.
  • Ist die Anzahl der maximal möglichen Aufbereitungen eines Instrumentes vom Hersteller festgelegt, muss eine Kennzeichnung, aus der die Anzahl und die Art der noch möglichen Aufbereitungen erkennbar ist, erfolgen.
  • Sogenannte Kombinationsgeräte (z.B. DAC Universal) ermöglichen alle Aufbereitungsschritte für Hand- und Winkelstücke sowie Turbinen in einem Gerät. 
  • Die Reinigung und Pflege der Spannzange von Übertragungsinstrumenten ist äußerst wichtig und wird manuell durchgeführt. 
10. Funktionskontrolle
  •  Umfang und Art der Prüfungen sind vom Medizinprodukt spezifisch abhängig und müssen daher im Einzelfall geprüft, vom Hersteller in der Gebrauchsanweisung angegeben und in der Arbeitsanweisung der Praxis definiert sein. 
  • Die technisch-funktionelle Prüfung aller beweglichen Teile hat nach jedem Reinigungs- und Desinfektionsvorgang zu erfolgen. 
  • Beschädigte, verbogene oder nicht einwandfrei funktionierende Medizinprodukte werden aus dem Umlauf genommen und durch den Hersteller repariert oder ausgetauscht. Die Reparatur, beziehungsweise der Austausch, ist zu dokumentieren. 
11. Verpackung

Das Sterilbarrieresystem unterscheidet zwischen starren und weichen Verpackungen. Starr sind etwa Container, zur Kategorie weich zählt die Klarsichtfolie/Papier-Kombination. 

  • Bevor das Siegelgerät zum Einsatz kommt, sind Routinekontrollen durchzuführen und die Testverfahren zu dokumentieren (manuell oder digital). 
  • Bei Klarsichtfolie/Papier-Verpackungen darf das Instrument den Beutel nur bis zu einem Maximum von 75% ausfüllen, 25% Platz werden rund um das Medizinprodukt benötigt. 
  • Nach dem Siegeln muss oberhalb der Siegelnaht an einer Seite ein Überstand vorhanden sein – für die Kennzeichnung und um ein ungehindertes Peelen sowie die aseptische Entnahme zu ermöglichen. 
  • Die Siegelnaht muss über die gesamte Breite und Länge intakt und vollständig versiegelt sein. Das Sterilbarrieresystem darf ebenfalls nicht geknickt oder gefaltet werden. 
  • Klarsichtfolien/Papier-Verpackungen müssen einen Prozessindikator haben. 
  • Container müssen vor dem Packen nach Herstellerangaben gereinigt, desinfiziert und auf Verformung geprüft werden. 
12. Sterilisation
  • In der Regel kommen Dampf-Kleinsterilisatoren (Autoklaven) zum Einsatz. Wenn Instrumente mit Hohlkörpern sterilisiert werden, muss ein Klasse-B-Sterilisator eingesetzt werden. Mit einem Klasse-S-Gerät können nur vom Hersteller spezifizierte Hohlkörper/Instrumente sterilisiert werden. 
  • Beim Beladen des Sterilisators mit Sterilisiergut ist folgendes zu beachten: 
    • Papier auf Papier, Folie auf Folie.
    • Weiche Verpackungen benötigen Spielraum, da sie sich während des Sterilisationsprozesses aufblähen.
  • Nach Beendigung des Sterilisationsprozesses erfolgt die Überprüfung und Freigabe-Dokumentation. 
  • Die verwendeten Chemoindikatoren werden ausgewertet und die Ergebnisse dokumentiert. 
13. Dokumentation, Freigabe und Kennzeichnung
  • Bei der dokumentierten Freigabe zur Anwendung ist folgendes zu berücksichtigen:
    • Überprüfung des Hygienegerät-Protokolls sowie anschließendem Übereinstimmungscheck mit den ermittelten Prozessparametern aus dem Validierungsbericht.
    • Kontrolle der verwendeten Chargenkontrollsysteme auf Farbumschlag und Dokumentation der Ergebnisse.
    • Die Kontrolle der Medizinprodukte beinhaltet die Überprüfung der einzelnen Sterilgut-Verpackungen auf Beschädigung, Restfeuchtigkeit und die Prüfung auf Farbumschlag des Prozessindikators.
  • Die Mindestaufbewahrungsfrist der Aufzeichnungen beträgt 10 Jahre. 
  • Jedes Sterilbarrieresystem wird wie folgt gekennzeichnet:
    • Angabe von Sterilisationsdatum und Chargennummer.
    • Bezeichnung des Medizinprodukts bzw. Sets (wenn nicht ersichtlich).
    • Angabe des Verfalldatums. 
    • Mit dem Namen/Kürzel/Personalnummer der freigabeberechtigten Person.
14. Lagerung
  • Die Lagerung der Sterilgüter muss trocken, staubarm, sauber, bei Raumtemperatur und frei von Ungeziefer erfolgen. 
  • Starre Verpackungen können problemlos gestapelt werden. Weiche Verpackungen verlangen wegen der Gefahr der Perforation eine schonende Lagerung.
  • Instrumente in versiegelten oder verschlossenen Verpackungssystemen können geschützt sechs Monate, jedoch nicht länger als das Verfallsdatum gelagert werden. Ungeschützte Instrumente sollten innerhalb von 48 Stunden gebraucht werden.
  • Verpacktes Sterilgut ist trocken zu lagern, was eine Lagerung im Aufbereitungsraum ausschließt.

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